AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - GEBÄRDENSPRACHDOLMETSCHEN

 

1.  Vertragsgegenstand

1.1.  Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Dolmetscherin für Gebärdensprache Lisa von Fürstenberg und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart ist oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Ein Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn Angebot und Annahme übereinstimmen.

1.2.  Frau Lisa von Fürstenberg verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und zu dolmetschen.

1.3.  Gemäß der Berufs- und Ehrenordnung der Gebärdensprachdolmetscher:innen besteht Schweigepflicht. Alle Informationen und Kundendaten werden vertraulich behandelt.
Dies schließt auch das zur Verfügung gestellte Material zur Vorbereitung und/oder Durchführung der Dolmetschereinsätze sowohl in schriftlicher, als auch in mündlicher Form ein.

1.4.  Wird die von der Dolmetscherin Lisa von Fürstenberg vorgelegte Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer nicht unterschrieben, die gewünschte Dienstleistung jedoch in Anspruch genommen, gilt der Vertrag als geschlossen und hat Gültigkeit. In diesem Fall sind dem Auftraggeber die Vereinbarungen, zu welchen er die Dienstleistungen von der Gebärdensprachdolmetscherin in Anspruch genommen hat, bekannt. 

 

2.  Umfang des Vertrages

2.1.  Die Einsatzzeit richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sollte die Tätigkeit früher beendet werden, ist dennoch die vereinbarte/beauftragte Zeit zu vergüten. Dauert der Einsatz länger, als beauftragt, so ist die tatsächliche Einsatzzeit zu vergüten. Die Einsatzzeit wird je angefangener halben Stunde abgerechnet.

2.2.  Dolmetscheinsätze mit einer Einsatzzeit ab 1 Stunde werden in Doppelbesetzung ausgeführt. Dies gilt ebenso für Einsätze, bei denen mindestens drei Gesprächsteilnehmer beteiligt sind. Jede:r Dolmetscher:in stellt seine:ihre eigene Rechnung.

2.3.  Wurde keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen, gilt folgende Pausenregelung: Nach 1 Stunde Einsatzzeit 15 Minuten Pause, nach 4 Stunden Einsatzzeit 60 Minuten Pause.

2.4. Sollte die Dolmetscherin für Gebärdensprache aus triftigen Gründen an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so organisiert sie nach bestem Gewissen eine Vertretung für den Einsatz

2.5.  Das Produkt der Dienstleistung Dolmetschen ist ausschließlich zum sofortigen Hören und/oder Sehen bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung zulässig. Jede weitere Verwendung bedarf der Zustimmung der Vertragspartnerin. Frau Lisa von Fürstenberg behält sich das Recht vor, Filmmaterial vor der Freigabe auf die Richtigkeit der Verdolmetschung und auf Verwendbarkeit zu prüfen.

2.6. Wird der Auftrag aus Gründen, die nicht von der Dolmetscherin zu vertreten sind, ganz oder teilweise storniert, ist das vereinbarte Honorar prozentual wie folgt zu zahlen;
bei Stornierung bis 20 Tage  vor dem Auftrag: 50%.
bei Stornierung ab 10 Tage vor dem Einsatz bzw. am Tag des Auftrags: 100%.

 

3.  Honorar

3.1.  Dolmetscher:innen für Gebärdensprache unterliegen keiner generellen Honorarverordnung. Sie sind grundsätzlich in ihren Honorarverhandlungen frei.                 

3.2.  Aufnahmen, Veröffentlichung und/oder Verwertungen des Dolmetschproduktes werden zusätzlich vergütet und sind nur mit vorheriger Zustimmung der Gebärdensprachdolmetscherin zulässig.

3.3.  Reisekosten werden unabhängig von der Reiseroute und dem Reisetermin für die direkte Route vom Sitz der Firma zum Auftragsort berechnet.

3.4.  Die Dienstleistungen als Gebärdensprachdolmetscherin von Lisa von Fürstenberg unterliegen der Umsatzsteuer. Die Leistungen werden zusätzlich mit 19% besteuert.

3.5.  Die Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.

 



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - SPRECHEN

 

1.  Vertragsgegenstand

1.1.  Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Sprecherin Lisa von Fürstenberg und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart ist oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Ein Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn Angebot und Annahme übereinstimmen.

1.2.  Frau Lisa von Fürstenberg verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und zu arbeiten.

 

2.  Umfang des Vertrages

2.1.  Die Einsatzzeit richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sollte die Tätigkeit früher beendet werden, ist dennoch die vereinbarte/beauftragte Zeit zu vergüten. Dauert der Einsatz länger, als beauftragt, so ist die tatsächliche Einsatzzeit zu vergüten. Abgerechnet wird je angefangener halben Stunde.

2.2.  Wird der Auftrag aus Gründen, die nicht von der Sprecherin zu vertreten sind, ganz oder teilweise storniert, ist das vereinbarte Honorar prozentual wie folgt zu zahlen;
bei Stornierung bis 14 Werktage (Montag-Freitag bis 18 Uhr) vor dem Auftrag:            50%
bei Stornierung 7 Werktag vor dem Einsatz bzw. am Tag des Auftrags:                        100%

2.3.  Wurde keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen, gilt folgende Pausenregelung: nach 1 Stunde Einsatzzeit 15 Minuten Pause, nach 4 Stunden Einsatzzeit 60 Minuten Pause.

2.4.  Sollte die Sprecherin aus triftigen Gründen an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so organisiert sie nach bestem Gewissen eine Vertretung für den Einsatz.

2.5.  Sollte das Produkt für einen anderen Bereich verwertet werden, als vereinbart, ist dieses so früh wie möglich vom Auftraggeber bei Lisa von Fürstenberg anzuzeigen. Diese Verwertung wird zusätzlich und rückwirkend berechnet.

 

3. Honorar

3.1.  Sprecher:innen unterliegen keiner generellen Honorarverordnung, sie sind grundsätzlich in ihren Honorarverhandlungen frei. Die Honorarsätze richten sich in der Regel nach der Gagenliste des Verbands Deutscher Sprecher.

3.2.  Konkrete Gagen können erst nach Vorlage des Textes und Nennung von zeitlicher und räumlicher Verwertung gewährt werden.

3.3.  Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

3.4.  Alle Gagen verstehen sich exklusive der Handlungskosten (HU) des Studios.

3.5.  Spesen-, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Auslagen werden extra berechnet.

3.6.  Die Verwertungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung übertragen.

3.7.  Die Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.

 

Stand: 30.03.2024



Share by: